Eine Reduktion der Arbeitsstunden kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein: Verbesserung der Work-Life-Balance, Care-Arbeit, Pflege von Familienangehörigen oder aus persönlichen Gesundheitsgründen.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist die Arbeitszeitverkürzung über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gesetzlich geregelt. Besonders Paragraph 8 TzBfG spielt hierbei eine relevante Rolle, denn er besagt Folgendes: “Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird”.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Arbeitgeber “in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt”, wobei auch Auszubildende inbegriffen sind. Des Weiteren muss drei Monate im Voraus ein schriftlicher Antrag erfolgen, so § 8 TzBfG. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer zu verhandeln, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Eine Ablehnung des Antrags ist nur aufgrund schwerwiegender betrieblicher Interessen möglich.
Vor- und Nachteile
Eine Arbeitszeitverkürzung geht mit einigen Vor- und Nachteilen einher, sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch auf Seiten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer profitiert von einer besseren Work-Life-Balance, mehr Zeit für sich und die Familie oder andere persönliche Interessen. Dafür muss der Arbeitnehmer im Gegenteil mit geringerem Lohn respektive Rentenansprüchen oder möglichen Karriereeinbußen rechnen.
Für den Arbeitgeber können zwar Engpässe bei der Personalplanung entstehen, weshalb ein höherer organisatorischer Aufwand notwendig sein könnte. Er profitiert jedoch von einer höheren Zufriedenheit und Produktivität seiner Mitarbeiter und kann sich unter Umständen besser an wirtschaftliche Schwankungen anpassen.
Sonderfälle
Arbeitnehmer erhalten in bestimmten Sonderfällen eine leichtere Zusage bezüglich der Arbeitszeitverkürzung. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte, die in Elternzeit sind. Der Arbeitgeber muss erhebliche Gründe für eine Ablehnung hervorbringen. Wird der Antrag aufgrund der Pflege eines Angehörigen gestellt, so erhält der Arbeitnehmer aufgrund des Pflegezeitgesetzes die Möglichkeit, die Arbeitszeit für bis zu sechs Monate zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung haben außerdem gemäß Paragraph 164 Abs. 5 SGB IX das Recht auf eine individuell angepasste Arbeitszeit, wenn dies zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.
Redaktion finanzen.net